Legale Anbieter
Bei dieser Frage ist die Schweiz ungewöhnlich eindeutig. Sportwetten gelten als Grossspiel, und die Zahl der Bewilligungen dafür ist auf zwei beschränkt. Beide sind vergeben, und es sind keine internationalen Wettmarken.
Die zwei Veranstalter
Beide Veranstalter sind nicht gewinnorientierte Unternehmen der Kantone: Ihre Erträge fliessen über die Kantone in Sport, Kultur und soziale Zwecke zurück. Das ist der Grund, warum der Markt überhaupt so eng gehalten wird.
Was mit allen anderen passiert
Wer ohne Schweizer Bewilligung hier Wetten anbietet, tut das unerlaubt - unabhängig davon, welche ausländische Lizenz im Impressum steht.
Die Behörden führen eine Liste solcher Domains. Sie wird als PDF veröffentlicht und laufend ergänzt; die Internetanbieter sperren den Zugang.
Es gibt keine Schweizer Stelle, an die eine Beschwerde gerichtet werden kann. Die Gespa ist für Anbieter zuständig, die sie bewilligt hat - für andere nicht.
Eine ausländische Lizenznummer im Seitenfuss ist keine Schweizer Bewilligung. Die beiden sind nicht austauschbar, auch wenn die Begriffe auf Werbeseiten gern vermischt werden.
Woran ein bewilligtes Angebot erkennbar ist
Der Veranstalter
Im Impressum steht Swisslos oder Loterie Romande, nicht eine Gesellschaft in einer fernen Jurisdiktion.
Die Aufsicht
Genannt wird die Gespa als zuständige Behörde - mit Sitz in Bern.
Die Sprache
Das Angebot richtet sich an die eigene Sprachregion, mit Schweizer Franken und Schweizer Zahlungswegen.
Das Alter
Teilnahme ab 18 Jahren, mit Prüfung bei der Registrierung statt mit einer Checkbox.
Wetten ist Unterhaltung mit Verlustrisiko. Setzen Sie nur Geld ein, das Sie entbehren können, und holen Sie einen Verlust nie mit einem höheren Einsatz zurück. Kostenlose, anonyme Beratung rund um die Uhr: 0800 040 080 oder sos-spielsucht.ch.